Beschluss zu TOP 6
Das gemeindliche Einvernehmen zum Um- und Neubau eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 599 Ge-markung Thalmässing durch Siegmund Klaus wird erteilt.
Die Befreiung wegen Bebauung außerhalb der Baugrenze wird erteilt.
Die Befreiung wegen Bauverbots im Bereich der 20 kV-Hochspannungsfreileitung wird erteilt.
Die Befreiung wegen Dachneigung 25 Grad, statt Dachneigung 28 – 30 Grad, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.